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Unfallversicherung

Eine isometrische Illustration eines Hauses mit einem Garten, Spielplatz, Garage und mehreren geparkten Autos auf einem Parkplatz, umgeben von Bäumen und einem Zaun.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Die Unfallversicherung ist für jede natürliche Person empfehlenswert.

WAS IST VERSICHERT?

Die finanzielle Belastung durch körperliche Schäden nach einem Unfall wird von der Unfallversicherung verringert. Ein Unfall liegt vor, wenn eine versicherte Person unwissentlich durch ein plötzliches Ereignis von außen verletzt wird. Die Versicherung bietet rund um die Uhr Schutz im Alltag und bei der Arbeit und führt die unten aufgeführten Leistungen auf.

WELCHE LEISTUNGEN ÜBERNIMMT DIE VERSICHERUNG?

INVALIDITÄTSLEISTUNG

Die Kapitalzahlung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und orientiert sich an der Gliedertaxe. Diese bestimmt, wie viel bei zum Beispiel Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird. Speziell für bestimmte Berufsgruppen, wie Mediziner und Musiker, gibt es individuelle Tarife.

TODESFALLLEISTUNG

Sollte die versicherte Person infolge eines Unfalls binnen eines Jahres sterben, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt. Dies ist vergleichbar mit einer Risikolebensversicherung und kann helfen, beispielsweise die Beerdigungskosten zu decken.

VERSCHIEDENE TAGEGELDER

Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt:

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld

Für jeden Tag, den Sie aufgrund eines Unfalls medizinisch bedingt im Krankenhaus verbringen müssen. Nach der Entlassung wird Ihnen das Genesungsgeld nur für die Anzahl an Tagen ausgezahlt, die Ihr Krankenhausaufenthalt gedauert hat (in der Regel gibt es eine separate maximale Anzahl an Tagen, die hierbei berücksichtigt wird).

Unfall-Krankentagegeld

Nach einem Unfall zahlt der Arbeitgeber für nur sechs Wochen das volle Gehalt. Ab der siebten Woche kommt die Krankenkasse ins Spiel und zahlt ein geringeres Krankengeld. Ein Unfall-Krankentagegeld kann diesen Betrag auf Ihr gewohntes Einkommen anheben.

Unfallrente

Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt.

Übergangsleistung

Eine durch einen Unfall verursachte Behinderung ist nicht immer von Dauer. Während der Genesungsphase können jedoch erhebliche Kosten für notwendige Hilfsmittel oder andere Ausgaben anfallen. Sollten etwa sechs Monate nach dem Unfall noch 50 % der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein, wird die vereinbarte Übergangsleistung ausgezahlt.

Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich.