Zugegeben, es ist nicht sehr angenehm, sich über seine eigene Endlichkeit Gedanken zu machen. Aber es gehört auch zum Leben, sich mit Fragen wie z. B. „Wie soll meine Beerdigung aussehen?“ und „Wer bezahlt meine Bestattung?“ auseinander zu setzen.
Früher war es einfacher: Über 10 Jahre war das Sterbegeld Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aber bereits seit 1998 wurde die Sterbegeldleistung schrittweise reduziert und ist seit 2004 sogar ersatzlos gestrichen. Das heißt, im Sterbefall haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine Sterbegeldleistung aus der GKV mehr.
Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen traurig genug. Oft kommt dazu aber noch die finanzielle Belastung durch die Bestattungskosten.
Um Ihre Angehörigen davor zu schützen, sollten Sie rechtzeitig mit einer privaten Sterbegeldversicherung vorsorgen. Denn nur allzu oft tritt der Trauerfall völlig unerwartet ein, ohne dass ausreichend Rücklagen dafür gebildet wurden.
Zwar ist es unangenehm, über die eigene Endlichkeit nachzudenken, doch Fragen wie „Wie soll meine Beerdigung aussehen?“ und „Wer bezahlt meine Bestattung?“ sind wichtig. Früher deckte die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) das Sterbegeld ab; diese Leistung wurde jedoch seit 1998 reduziert und 2004 ganz gestrichen. Im Todesfall haben Hinterbliebene daher keinen Anspruch mehr auf Sterbegeld von der GKV. Neben der Trauer kommt oft auch die finanzielle Belastung durch Bestattungskosten hinzu. Deshalb sollten Sie frühzeitig eine private Sterbegeldversicherung abschließen, um Ihre Angehörigen zu entlasten.
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