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Rentenversicherung ­aus Bayern und
Altersversorgung

Eine isometrische Illustration eines Hauses mit einem Garten, Spielplatz, Garage und mehreren geparkten Autos auf einem Parkplatz, umgeben von Bäumen und einem Zaun.

Möglichkeiten zusätzlicher Altersvorsorge

Private Rentenversicherung

Ab Versicherungsbeginn zahlen Sie z. B. monatlich einen festgelegten Betrag ein. Die Höhe Ihrer privaten Rentenversicherung aus Bayern kann angepasst werden. Zum Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente. Oftmals können Sie zum Rentenbeginn auch eine Kapitalauszahlung wählen.

Verfügen Sie über einen größeren Betrag, können Sie diesen als Einmalzahlung in einer Rentenversicherung anlegen. Sie erhalten dann sofort oder nach einer festgelegten Wartezeit eine lebenslange monatliche Rente.

Riester-Rente

Die Besonderheit bei der Riester-Rente ist die staatliche Förderung: Sie zahlen in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen einen bestimmten Betrag ein und der Staat beteiligt sich über Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) an Ihrem Riester-Vertrag.

Basis-Rente

Eine andere staatlich geförderte Altersvorsorge ist die Basis-Rente, auch bekannt als „Rürup“-Rente. Ein großer Vorteil sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten der Beiträge, außerdem kann man flexible Zuzahlungen leisten.

Betriebliche Altersvorsorge

Die häufigste betriebliche Vorsorge ist die Direktversicherung, bei der der Arbeitgeber einen Versicherungsvertrag für den Mitarbeiter abschließt. Dieser Vertrag wird durch Entgeltumwandlung oder Beiträge des Arbeitgebers finanziert. Es gibt jedoch auch andere Optionen, die mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden können.

Entgeltumwandlung

Innerhalb bestimmter Grenzen können Beiträge steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Die Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen. Sie wirken also steuermindernd. Zudem sind Ersparnisse bei den Sozialversicherungsbeiträgen möglich.

Direktzusage vom Arbeitgeber

Erteilt der Arbeitgeber eine Direktzusage, kann er die Versicherungsbeiträge, die er für die Mitarbeiter einzahlt, als Betriebsausgaben geltend machen.

Haftungssauschluss:

Dieser Inhalt dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.