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Privat­haftpflicht­versicherung aus Bayern

Eine isometrische Illustration eines Hauses mit einem Garten, Spielplatz, Garage und mehreren geparkten Autos auf einem Parkplatz, umgeben von Bäumen und einem Zaun.

Für wen ist die Versicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung aus Bayern ist für jede Privatperson wichtig.

Was ist versichert?

Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.

Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Alle anfallenden Kosten, einschließlich eines möglichen Rechtsstreits, werden dann von der Haftpflichtversicherung übernommen. Ist die Forderung des Geschädigten berechtigt, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.

Im Familientarif besteht grundsätzlich Deckung für:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte
  • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter.
  • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Oftmals erstreckt sich der versicherte Personenkreis auch auf:

  • Volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft
  • Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft
  • Vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen, wie z. B. Au-pairs

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Geldstrafen und Bußgelder

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

  • Schäden durch deliktunfähige Personen
  • Gefälligkeitsschäden
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Neuwertentschädigung
  • Fotovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung
  • Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
  • Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
  • Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten
  • Kundenbroschüre

Haftungssauschluss:

Dieser Inhalt dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.