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Private ­Rechtsschutz­versicherung ­aus Bayern

Eine isometrische Illustration eines Hauses mit einem Garten, Spielplatz, Garage und mehreren geparkten Autos auf einem Parkplatz, umgeben von Bäumen und einem Zaun.

Für wen ist die Versicherung?

Eine private Rechtsschutzversicherung aus Bayern eignet sich für alle, die sich gegen die finanziellen Risiken eines Rechtsstreits absichern wollen.

Was ist versichert?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.

Wo gilt die Versicherung?

Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.

Wie lässt sich die Versicherungs­summe ermitteln?

Je nach dem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Versicherungssummen, die vereinbart werden können.

Was ist versichert?

Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- und Lebenspartner
  • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind.
  • Volljährige, unverheiratete Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.

Welche Leistungen sind u. a. versicherbar?

Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden:

  • Privat- und Berufsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Fahrerrechtsschutz
  • Erweiterter Strafrechtsschutz

Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:

  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuerrechtsschutz
  • Sozialgerichtsrechtschutz
  • Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Disziplinar- und Standesrechtschutz
  • Opferrechtsschutz
  • Beratungsrechtsschutz (verschiedene Bereiche)
  • Mediationsrechtsschutz (verschiedene Bereiche und Umfänge)

Welche Leistungen sind u. a. nicht versicherbar?

  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
  • Vorsätzlich begangene Straftaten

Einzelne dieser Punkte können ggf. über besondere Rechtsschutzbausteine gesondert versichert werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Was ist sonst noch zu beachten?

Es ist ratsam, vor dem ersten Kontakt mit einem Anwalt immer zunächst den Rechtsschutzversicherer zu konsultieren.

Es kann eine Wartezeit für bestimmte Teile der Rechtsschutzversicherung festgelegt werden. In dieser Wartezeit oder vor Versicherungsbeginn eintretende Schadensfälle sind nicht durch die private Rechtsschutzversicherung aus Bayern abgedeckt.

Haftungssauschluss:

Dieser Inhalt dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.