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Private ­Kranken­versicherung­ aus Bayern

Eine isometrische Illustration eines Hauses mit einem Garten, Spielplatz, Garage und mehreren geparkten Autos auf einem Parkplatz, umgeben von Bäumen und einem Zaun.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Für alle, die in einer gesetzlichen Krankenkasse sind und eine besserer Versorgung schätzen, bietet sich eine private Krankenversicherung aus Bayern an.

WAS IST VERSICHERBAR?

Grundsätzlich sind folgende Bereiche versicherbar:

  • Ambulant
  • Stationär
  • Zahn
  • Krankenhaustagegeld
  • Krankentagegeld
  • Pflegetagegeld

Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif der Krankenzusatzversicherung aus Bayern unterschiedlich und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.

AMMBULANTE ZUSATZVERSICHERUNG

Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht erstattet werden.

Folgendes ist u. a. versicherbar:

  • Heilpraktiker
  • Sehhilfen
  • Kuren
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Arznei- und Verbandsmittel
  • Hilfs- und Heilmittel

ZAHNZUSATZVERSICHERUNG

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.

Folgendes ist u. a. versicherbar:

  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Inlays
  • Implantate

KRANKENHAUSTAGEGELD

Bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er (egal aus welchem Anlass) im Krankenhaus verbringen muss, einen vereinbarten Betrag.

Wird eine Krankenhaustagegeldversicherung im Rahmen einer Unfallversicherung abgeschlossen, dann wird Krankenhaustagegeld nur für die Tage bezahlt, die Sie nach einem Unfall in einem Krankenhaus verbringen müssen.

Das Krankenhaustagegeld dient dazu, die Kosten abzudecken, die durch den Krankenhausaufenthalt zusätzlich anfallen – z. B. Kinderbetreuungskosten.

KRANKENTAGEGELD

Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er arbeitsunfähig ist, einen vereinbarten Betrag. Die Krankentagegeldversicherung dient bei Arbeitnehmern zur Erhaltung der vollständigen oder teilweisen Sicherung des Nettoeinkommens, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfalle mehr als 6 Wochen dauert. Bis zum 42. Tag ist der Arbeitgeber zur Zahlung gesetzlich verpflichtet.

Bei Selbstständigen ist eine Krankentagegeldversicherung zur Abwendung finanzieller Schwierigkeiten sinnvoll, wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund von Krankheit kein Einkommen mehr erwirtschaftet werden kann. Bei der Versicherungsgestaltung kann festgelegt werden, ab welchem Tag nach Eintritt der Krankheit und in welcher Höhe das Tagegeld gezahlt werden soll.

STÄTIONÄRE ZUSATZVERSICHERUNG

Mit einer stationären Zusatzversicherung sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“ und genießen die Vorzüge einer optimalen Unterbringung und Behandlung.

Folgendes ist u. a. versicherbar:

  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Rooming-In Leistung
  • Erstattung der stationären Zuzahlung
  • Transportkosten
  • freie Krankenhauswahl
  • individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus)

WIE BERECHNEN SICH DIE VERSICHERUNGSBEITRÄGE

Der Versicherungsbeitrag Ihrer privaten Krankenversicherung aus Bayern ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter des Versicherten, Gesundheitszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen (z. B. Höhe des Krankentagegeldes).

Haftungssauschluss:

Dieser Inhalt dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.