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Private Krankenvoll­versicherung

Eine isometrische Illustration eines Hauses mit einem Garten, Spielplatz, Garage und mehreren geparkten Autos auf einem Parkplatz, umgeben von Bäumen und einem Zaun.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.

Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich.

WAS BIETET MIR DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG? GRUNDLAGEN

  • Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif
  • Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
  • Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
  • Freie Arztwahl, auch Privatärzte
  • Bessere Behandlung, da die Ärzte mehr Geld bekommen
  • Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif
  • Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
  • Relativ hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif

Mit einem zusätzlichen Krankentagegeld können Sie einen Verdienstausfall aus beruflicher Tätigkeit bei längerer 100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern. Zusätzlich kann wahlweise folgendes versichert werden:

  • Krankenhaus- und Pflegetagegelder
  • Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
  • spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten

WONACH RICHTEN SICH DIE BEITRÄGE IN DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG?

  • Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
  • Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
  • Beitragszahlungspflicht, auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
  • Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z. B. Vorerkrankungen
  • Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
  • Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
  • keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
  • drei- bzw. achtmonatige Wartezeit, wenn z. B. keine Vorversicherung vorliegt und keine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde
  • keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten, je nach Tarif
  • Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen vorbezahlt werden
  • Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt

IST EINE RÜCKKEHR IN DIE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG MÖGLICH?

Personen die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, bleiben krankenversicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren.

Wer allerdings keine Krankenversicherung hat und der gesetzlichen Krankenversicherung zuordenbar ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Aber er muss damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat.

Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen, z. B. wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der privaten Krankenversicherung versichert war.

Haftungssauschluss:

Dieser Inhalt dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.