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KFZ-Versicherung aus Bayern

Eine isometrische Illustration eines Hauses mit einem Garten, Spielplatz, Garage und mehreren geparkten Autos auf einem Parkplatz, umgeben von Bäumen und einem Zaun.

Für wen ist die Versicherung?

Eine KFZ-Versicherung aus Bayern benötigt jeder, der ein Kraftfahrzeug (PKW, Motorrad, Kraftrad etc.) besitzt.

Was ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und daher ein integraler Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.

  • Haftpflicht-Versicherung

Folgende Ergänzungen werden i. d. R. vom Versicherer angeboten:

  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbieter noch um:

  • Fahrerschutzversicherung
  • All-Risk-Deckung
  • GAP-Deckung
  • Auslandsschadenschutz
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Rabattschutz
  • Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (BBB-Schäden)
  • Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • Fahrerschutz: Dieser stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten).
  • All-Risk-Deckung: Es handelt sich um eine Erweiterung der Vollkasko. Alles ist versichert, bis auf definierte Ausschlüsse, z. B. Transportschäden.
  • GAP-Deckung: Es handelt sich um eine Erweiterung der Vollkasko. Sie zahlt bei einem Totalschaden oder Autodiebstahl die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Restwert des Leasingvertrags.
  • Auslandsschadenschutz: Dieser reguliert die Differenz der Schadensersatzansprüche, wenn die gegnerische, ausländische Versicherung zu gering ausfällt.
  • Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem KFZ-Unfall
  • Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten etc.
  • Rabattschutz: Er bewahrt Sie im Schadenfall vor einer Rückstufung und schützt so vor einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags.
  • BBB-Schäden: Schäden, die am eigenen KFZ aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder eines Bruchschadens entstehen.

Welche Gefahren und Schäden sind u. U. nicht versichert?

  • Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
  • vorsätzlich verursachte Unfälle
  • Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden


Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Ihre KFZ-Versicherung aus Bayern übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu den vereinbarten Deckungssummen. Teil- und Vollkasko decken Reparaturkosten des eigenen Autos oder erstatten bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert.

Wo gilt die Versicherung?

  • Der Versicherungsschutz ist in der Regel innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören, gültig.

Die Deckungssummen

Bei einer Haftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Regel pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind meist auf 15 Mio. € pro geschädigte Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes. Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.

Haftungssauschluss:

Dieser Inhalt dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.