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Private Hausrat­versicherung

Eine isometrische Illustration eines Hauses mit einem Garten, Spielplatz, Garage und mehreren geparkten Autos auf einem Parkplatz, umgeben von Bäumen und einem Zaun.

Für wen ist die Versicherung?

Die private Hausratversicherung aus Bayern ist empfehlenswert für alle Privatpersonen mit eigenem Hausstand.

Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Hausrat außerhalb der Wohnung ist im Rahmen der Außenversicherung versichert.

Hausrat umfasst alle Möbel, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertgegenstände und Bargeld. In der Außenversicherung sind auch Hausratsgegenstände außerhalb der Wohnung versichert.

Was ist mit einer Hausratversicherung versichert?

Die Standarddeckung umfasst:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel

Folgende Erweiterungen sind möglich:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
  • Glasbruch
  • Fahrraddiebstahl
  • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Was ist mit einer Hausratversicherung u. a. nicht versichert?

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Krieg
  • Kernenergie
  • Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision usw.)
  • Feuer, Sengschäden, Überstrom, Induktion
  • Leitungswasser, Plansch- oder Reinigungswasser
  • Schwamm, Sturm/Hagel
  • Sturmflut
  • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
  • Einbruchdiebstahl/Raub: Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl)

Nur die im Versicherungsschein aufgeführten Gefahren sind abgedeckt. Abhängig vom gewählten Tarif könnten bestimmte Gefahren oder Schäden in Ihrem speziellen Angebot enthalten sein.1^

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz der privaten Hausratversicherung erstreckt sich auf den im Versicherungsschein angegebenen Ort und, unter bestimmten Bedingungen, auch auf andere Orte (Außenversicherung).

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet.
  • Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung.
  • Entstandene Kosten, wie z. B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten oder Hotelkosten werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt.
  • Je nach vereinbartem Deckungsumfang der Hausratversicherung werden auch Überspannungsschäden durch Blitz, Schäden durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten, Fahrraddiebstahlschäden usw. ersetzt.

Haftungssauschluss:

Dieser Inhalt dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.