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Private Glas­­versicherung

Eine isometrische Illustration eines Hauses mit einem Garten, Spielplatz, Garage und mehreren geparkten Autos auf einem Parkplatz, umgeben von Bäumen und einem Zaun.

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll ist die private Glasversicherung für alle, deren Gebäude/Wohnungen mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.

Was ist versichert bei der Glasversicherung?

Versicherbar am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fernstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern.

Versicherbar im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Stand-, Wand und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.

Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?

Bei der privaten Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“, d. h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.

Welche Gefahren und Schäden sind u. a. nicht versichert?

  • Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z. B. Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer
  • Mehrscheiben-Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind werden“
  • Hohlgläser
  • Photovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung)
  • Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz der privaten Glasversicherung besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt. Größere Glasscheiben (über 6–8 m²) z. B. Schaufenster müssen separat versichert werden. Diese werden in der Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfasst.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen, wie z. B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.

Haftungssauschluss:

Dieser Inhalt dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.

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