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Gebäudeversicherung aus Bayern

Eine isometrische Illustration eines Hauses mit einem Garten, Spielplatz, Garage und mehreren geparkten Autos auf einem Parkplatz, umgeben von Bäumen und einem Zaun.

Für wen ist die Versicherung?

Eine Gebäudeversicherung aus Bayern ist empfehlenswert für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Grundsätzlich sind alle Gefahren mit sämtlichen Gebäudeversicherungen in Deutschland einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm, Hagel

Zusätzlich versicherbar sind

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
  • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Welche Gefahren und Schäden sind u. a. nicht versichert?

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
  • Krieg
  • Kernenergie
  • Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision usw.)

In der Feuerversicherung

  • Schäden durch Erdbeben
  • Nutzwärmeschäden, Sengschäden

In der Leitungswasserversicherung

  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Schwamm
  • Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren

In der Sturmversicherung

  • Schäden durch Sturmflut
  • Schäden durch Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder

Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen

In der Elementarschadenversicherung

  • Schäden durch Sturmflut

Die Versicherung deckt nur die Gefahren ab, die im Versicherungsschein ausdrücklich genannt sind. Abhängig von Ihrem gewählten Tarif können bestimmte Risiken oder Schäden in Ihrem individuellen Angebot inbegriffen sein.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme Ihrer Gebäudeversicherung aus Bayern richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
  • Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.
  • Eine breite Palette von Kosten im Zusammenhang mit einem versicherten Schadensfall ist abgedeckt, einschließlich Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Kosten zur Schadenvermeidung und -minderung. Auch Mietausfallschäden sind je nach Vereinbarung erstattungsfähig.

Haftungssauschluss:

Dieser Inhalt dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.