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Geschäftsinhalts­versicherung und
Betriebsunterbrechung-/
Ertragsausfallversicherung

Eine isometrische Illustration eines Hauses mit einem Garten, Spielplatz, Garage und mehreren geparkten Autos auf einem Parkplatz, umgeben von Bäumen und einem Zaun.

Für wen ist die Versicherung?

Eine Geschäftsinhaltsversicherung, Betriebsschließungsversicherung oder Ertragsausfallversicherung ist für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

Was ist versichert?

Bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

Welche Gefahren und Schäden sind u. a. nicht versichert?

Nur die im Versicherungsschein aufgeführten Gefahren sind versichert. Je nach Tarif können diese Gefahren oder Schäden in Ihrem individuellen Angebot enthalten sein:

  • Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision usw.)

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung
  • Krieg
  • Kernenergie
  • Sengschäden, Überspannungsschäden (in der Feuerversicherung)
  • Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (in der Einbruchdiebstahlversicherung)
  • Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage (in der Leitungswasserversicherung)
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen (in der Sturmversicherung)

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme der Industrieversicherung im Gewerbe dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z. B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z. B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.

Haftungssauschluss:

Dieser Inhalt dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.