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Geschäfts- und
Betriebsgebäudeversicherung

Eine isometrische Illustration eines Hauses mit einem Garten, Spielplatz, Garage und mehreren geparkten Autos auf einem Parkplatz, umgeben von Bäumen und einem Zaun.

Für wen ist die Versicherung?

Eine Geschäfts- und Betriebsgebäudeversicherung ist wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind, und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.

Was ist versichert?

Das Betriebsgebäude ist versichert, einschließlich Ihrer Einbauten wie festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern sie in der Versicherungssumme enthalten sind.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm/Hagel

Zusätzlich versicherbar sind

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)
  • unbenannte Gefahren
  • Extended Coverage (EC) mit den Gefahrengruppen:

» a) Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik/Aussperrung

» b) Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle

» c) Wasserlöschanlagenleckage

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Eine Betriebsgebäudeversicherung deckt im Allgemeinen nur die im Vertrag angegebenen Risiken ab. Abhängig vom gewählten Tarif können diese Risiken oder Schäden jedoch in Ihrem individuellen Angebot enthalten sein:

  • Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision usw.)


Allgemeine Ausschlüsse

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie

In der Feuerversicherung

  • Nutzwärmeschäden
  • Sengschäden


In der Leitungswasserversicherung

  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren


In der Sturmversicherung

  • Schäden durch Sturmflut
  • Schäden durch Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen


In der Elementarschadenversicherung

  • Schäden durch Sturmflut

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Um eine Unterversicherung zu vermeiden, hat die Versicherungssumme der Betriebsgebäudeversicherung stets dem Neuwert des Gebäudes zu entsprechen. Dieser wird bei Vertragsschluss sorgfältig ermittelt, beispielsweise anhand eines Wertermittlungsbogens nach Wert 1914 oder mithilfe eines Gutachtens, und wird dann jedes Jahr der Vertragslaufzeit anhand des Baupreisindex angepasst.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z. B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Mietausfallschaden – soweit vereinbart – Ersatz der ausbleibenden Mieteinnahmen nach einem versicherten Schaden (Brand, Leitungswasser etc.)

Haftungssauschluss:

Dieser Inhalt dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.