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Firmenrechtsschutzversicherung

Eine isometrische Illustration eines Hauses mit einem Garten, Spielplatz, Garage und mehreren geparkten Autos auf einem Parkplatz, umgeben von Bäumen und einem Zaun.

Für wen ist die Versicherung?

Die Firmenrechtsschutzversicherung ist ür alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.

Was ist versichert?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Arbeitnehmer/-innen in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer

Welche Leistungen sind u. a. versicherbar?

  • Firmenrechtsschutz
  • Arbeitgeberrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • erweiterter Strafrechtsschutz (für den Vorwurf vorsätzlicher Taten)
  • Immobilien-Rechtsschutz
  • Vertragsrechtsschutz für:

– Versicherungsverträge

– Hilfsgeschäfte

– Investitionsgeschäfte

Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:

Schadenersatzrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Steuerrechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Datenrechtsschutz vor Gerichten

Für bestimmte Berufsgruppen und Betriebsarten ist es zudem möglich, einen Firmenvertragsrechtsschutz abzuschließen.

Die Aufzählung der Rechtsschutzversicherung für Unternehmen und ihre Arbeitnehmer/-innen ist keinesfalls abschließend.

Welche Leistungen sind u. a. nicht versicherbar?

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter

Personen untereinander

  • Kapitalanlagestreitigkeiten
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
  • Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
  • Vertragsrechtliche Streitigkeiten bestimmter Betriebsarten (z. B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden etc.)

Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilweise Deckungslösungen kennen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Was ist sonst noch zu beachten?

Es ist ratsam, vor dem ersten Kontakt mit einem Anwalt immer zunächst den Rechtsschutzversicherer Ihrer Firmenrechtsschutzversicherung zu konsultieren.

Für bestimmte Bereiche der Firmenrechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit gelten. Tritt ein Versicherungsfall während dieser Wartezeit oder vor Beginn des Versicherungsschutzes ein, besteht kein Anspruch auf Leistungen.

Haftungssauschluss:

Dieser Inhalt dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.