Die Firmenrechtsschutzversicherung ist ür alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.
– Versicherungsverträge
– Hilfsgeschäfte
– Investitionsgeschäfte
Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatzrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Steuerrechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Datenrechtsschutz vor Gerichten
Für bestimmte Berufsgruppen und Betriebsarten ist es zudem möglich, einen Firmenvertragsrechtsschutz abzuschließen.
Die Aufzählung der Rechtsschutzversicherung für Unternehmen und ihre Arbeitnehmer/-innen ist keinesfalls abschließend.
Personen untereinander
Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilweise Deckungslösungen kennen.
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
Es ist ratsam, vor dem ersten Kontakt mit einem Anwalt immer zunächst den Rechtsschutzversicherer Ihrer Firmenrechtsschutzversicherung zu konsultieren.
Für bestimmte Bereiche der Firmenrechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit gelten. Tritt ein Versicherungsfall während dieser Wartezeit oder vor Beginn des Versicherungsschutzes ein, besteht kein Anspruch auf Leistungen.
Dieser Inhalt dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.
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