Geschäftszeiten: Mo-Fr. 9-12, Mo, Di, Do: 13:30-16:00 Uhr

Wir beraten und unterstützen

Betriebs- und
Produkthaftpflichtversicherung

Eine isometrische Illustration eines Hauses mit einem Garten, Spielplatz, Garage und mehreren geparkten Autos auf einem Parkplatz, umgeben von Bäumen und einem Zaun.

Für wen ist die Versicherung?

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ist für alle Gewerbetreibende, Betriebsinhaber, Handwerker, Produzenten und Händler.

Was ist versichert?

Die Versicherung deckt die gesetzliche Betriebshaftpflicht für Unternehmen ab, welche durch die Tätigkeiten, Merkmale und rechtlichen Verhältnisse Ihres versicherten Betriebes entstehen kann.

Wenn die Haftpflichtversicherung zur Entschädigung verpflichtet ist, bezahlt sie den Schaden bis zur vertraglich festgelegten Höchstsumme. Für bestimmte Risiken gelten im Vertrag festgelegte Deckungssummen.

Welche Gefahren und Schäden sind u. a. versicherbar?

Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Unternehmen erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.

Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung für Händler mitversichert, müssen jedoch in den meisten Fällen extra vereinbart werden.

Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter aus Schäden wie z. B.

  • Personen- und Sachschäden aufgrund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften
  • der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
  • nutzlos aufgewendeter Kosten für die Weiterverarbeitung oder -bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
  • Kosten für den Austausch mangelhafter Erzeugnisse
  • Prüf- und Sortierkosten mangelhafter Produkte
  • mangelhaft gelieferte, montierte oder gewartete Maschinen

 

Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflichtpolice nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z. B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Erfüllungsschäden (Das Schuldverhältnis wird nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt – z. B. bei einem Kauf- oder Werkvertrag.)
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z. B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
  • reine Vermögensschäden

Wo gilt die Versicherung?

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung versichert Betriebsstätten in Deutschland. Schäden, die von dort ins europäische Ausland verursachen werden, sind mitversichert; dieser Schutz kann auf Antrag auch weltweit gelten. Produkte aus Deutschland, die ohne direkte Lieferung ins Ausland gelangen (indirekte Exporte), sind ebenfalls versichert. Für direkte Exporte außerhalb Europas kann der Versicherungsschutz auf Anfrage erweitert werden. Es gibt spezielle Regelungen für Betriebe, die für die Kfz-Industrie produzieren.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Eine Produkthaftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z. B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Erfüllungsschäden (Das Schuldverhältnis wird nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt – z. B. bei einem Kauf- oder Werkvertrag.)
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z. B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
  • reine Vermögensschäden

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

Was ist zu beachten?

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, je nach individuellem Bedarf.

Haftungssauschluss:

Dieser Inhalt dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.